Zur Abgrenzung des Heims i. S. d. § 5 Abs. 1 und 3 VBVG von betreutem Wohnen
- Die sachliche Begrenztheit eines Heims nach Stufen der Pflegebedürftigkeit seiner Bewohner ist allein kein Kriterium, das einer nach ihren Leistungen im Übrigen als Heim einzustufenden Einrichtung den Charakter als Heim i. S. d. HeimG und des VBVG nimmt, so das OLG Stuttgart in einem aktuellen Beschluss v. 08.02.07 (Az. 8 W 519/06).
Gegenstand dieses Verfahrens war die Festsetzung der Betreuervergütung. Es war zwischen den Beteiligten streitig, ob der Betreute in einem Heim wohnt oder nicht.
Quelle: Landesrechtsprechung BW >>> Zum Beschluss des OLG im Volltext >>> lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&Art=en&Datum=2007&Seite=1&nr=7950&pos=12&anz=61
IQB - Lutz Barth
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